Inhaltsverzeichnis

    Gefahrstoffe in der Herstellung und Anwendung.

    Gefahrstoffe sind für die Industrie unverzichtbar. Sowohl in der Produktion als auch in der Anwendung werden sie genutzt. Zum Schutz der Anwender gibt es gesetzliche Anforderungen für die Verwendung. Unternehmen stehen im Gefahrstoffmanagement einer hohen Anzahl gesetzlicher Verpflichtungen und Anforderungen gegenüber. Diese dienen einerseits der Sicherheit am Arbeitsplatz. Andererseits dienen sie dem Schutz der Allgemeinheit und der Umwelt. Aus der Gefahrstoffverordnung ergeben sich Pflichten, die von Unternehmen zu erfüllen sind.

    Lernen Sie in unseren Seminaren, was Sie bei Gefahrstoffen beachten müssen.

    Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) überträgt einem Unternehmer Verantwortung für den richtigen Umgang mit gefährlichen Substanzen und Zubereitungen. Zusätzlich wächst die Verantwortung durch die europäische Chemikalienverordnung REACH für die Produktsicherheit. Um die aktuelle Gefahrstoffverordnung und das europäische Chemikalienrecht erfolgreich umzusetzen, helfen Ihnen unsere Seminare. Sie vermitteln Ihnen den korrekten Umgang mit Gefahrstoffen oder haben die Gefahrstoffsanierung zum Thema. Mit diesen Seminaren erwerben Sie auch die staatlich geforderten Abschlüsse.

    Die TÜV Rheinland Akademie bietet Ihnen eine breite Palette an Seminaren, die speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen, die mit Gefahrstoffen arbeiten, zugeschnitten sind. Unsere Seminare umfassen allgemeine und rechtliche Informationen über Gefahrstoffe sowie praktische Anleitungen für den sicheren Umgang. Wir legen großen Wert darauf, dass Ihre Mitarbeiter ein tiefes Verständnis für die Eigenschaften und Risiken der verschiedenen Gefahrstoffe erlangen, um mögliche Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden.

    Was sind die Aufgaben des Gefahrstoffmanagers?

    Ist das Gefahrstoffmanagement ein Thema für die Zukunft?

    Für welche Unternehmen eignet sich ein Gefahrstoffmanagement?

    REACH-Beschluss mit Schulungspflicht bei Diisocyanaten 

    Die  REACH-Verordnung ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.  

    Am 3. August 2020 verabschiedete die Europäische Kommission eine rechtsverbindliche Beschränkung des Gefahrstoffes. Damit stellt sie die Kontrolle der dermalen und inhalativen Exposition von industriellen und gewerblichen Anwendern gegenüber Diisocyanaten am Arbeitsplatz sicher („die Beschränkung“). Diese Maßnahme wurde auf Grundlage der EU-REACH-Verordnung durchgeführt und im Amtsblatt der Europäischen Union (Amtsblatt der EU Nr. L 252 vom 4. August 2020, S. 24) veröffentlicht. 

    Die Maßnahme erfordert neue Schulungsanforderungen im Umgang mit Diisocyanaten. Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bis zum 24.08.2023 verpflichtend schulen.  

    Ein asiatischer Mann in Arbeitskleidung hockt in einer Werkstatt neben einem silbernem Auto. Die Motorhaube vom Auto ist geöffnet. Ein asiatischer Mann in Arbeitskleidung hockt in einer Werkstatt neben einem silbernem Auto. Die Motorhaube vom Auto ist geöffnet.

    Diisocyanate werden als chemische Bausteine in einer Vielzahl von Sektoren und Anwendungen verwendet. Der Gefahrstoff ist unter anderem in Schaumstoffen, in Isolationsmaterialien, Dichtungen, Klebstoffen und Beschichtungen enthalten. Mit Hilfe von Diisocyanaten werden verschiedenste Polyurethan-Produkte hergestellt werden. 
    Bei unsachgemäßer Handhabung können Diisocyanate zu einer Sensibilisierung der Atemwege führen. Das Ziel der Schulungen ist es, etwaige Gesundheitsrisiken für die Atemwege oder die Haut zu verhindern.  
      
    Nach dem 24.08.2023 dürfen Diisocyanate nicht als Stoffe allein, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen für industrielle und gewerbliche Zwecke verwendet werden, es sei denn:  

    1. die Konzentration von Diisocyanaten liegt einzeln und in Kombination unter 0,1 Gewichtsprozent, oder
    2. der Arbeitgeber oder Selbstständige stellt sicher, dass industrielle oder gewerbliche Anwender vor der Verwendung des/der Stoffe(s) oder des/der Gemische(s) eine Schulung über die sichere Verwendung von Diisocyanaten erfolgreich abgeschlossen haben.  

    Der Umgang mit Gefahrstoffen erfordert eine sorgfältige Planung, Vorbereitung und Durchführung, um mögliche Risiken für die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu minimieren. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich für Schulungen entscheiden, die auf die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.

    Betroffen sind alle industriellen und gewerblichen Anwender, die Diisocyanate allein, als Bestandteil anderer Stoffe oder in Gemischen für industrielle und gewerbliche Zwecke verwenden oder diese Aufgaben überwachen. Jeder Anwender muss alle fünf Jahre erneut geschult werden, erstmals bis zum 24. August 2023
       
    Wer kann Schulungen zu Diisocyanaten durchführen? 
    Schulungen können nach Ihrem individuellen Bedarf durchgeführt werden: webbasiert, in Präsenz- oder in Hybridschulungen. 
       
    Option 1: Präsenz-/Hybridschulung.  
    Sie wollen selbst die Schulung durchführen?  
    Präsenz-/Hybridschulungen sollen von anerkannten Expert*innen durchgeführt werden. Dies können beispielsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Ingenieur*innen der Naturwissenschaften. Sie sollten über besondere Kenntnisse oder eine entsprechende Berufsausbildung und Erfahrung in der sicheren Produktanwendung und den Gesundheitsgefahren durch Isocyanate verfügen. Diese können Sie bei uns im Rahmen der TÜV Rheinland Akademie in dem Seminar "Sicherheitsexperte für Diisocyanate" erwerben. So erlangen Sie die notwendige Trainingsberechtigung. 

       
    Option 2: Webbasiert / E-Learning.  
    Sie sind Anwender.  
    Unsere E-Learnings sind auch auf die spezifischen Bedürfnisse unterschiedlicher Branchen zugeschnitten, sodass wir sicherstellen können, dass Ihre Mitarbeiter alle notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben.
    Hier bieten wir für Sie verschiedene Modelle als Webbased Training in mehreren Sprachen an, u.a. Deutsch und Englisch.  

    Sie können für Ihr Unternehmen Mitarbeiterzugänge über die TÜV Rheinland Unterweisungslösung anlegen oder bei Bedarf gezielte einzelne Module über myCompetence buchen.  
    Hierbei bieten wir alle notwendigen Level an, die sich an der Intensität des Umgangs mit Diisocyanaten des einzelnen Verwenders und der Anwendung orientiert: 

    • Level 1: Basiswissen / Grundlagen 
    • Level 2: Aufbauschulung 
    • Level 3: Fortgeschrittenenschulung - Intensivtraining 


    Im Anschluss eines abgeschlossenen Webbased Trainings bekommen Sie eine Bescheinigung über Ihren Wissensnachweis, welche die Teilnahme und den Inhalt der Schulung bestätigt und in jeder Prüfung der Unternehmensstandards vorgelegt werden kann.  

    Hierbei empfehlen wir Ihnen einen Sicherheitsexperten für Diisocyanaten zur Rate zu ziehen, sodass dieser Sicherheitsexperte Ihnen passgenau das richtige Training für Ihre Zielgruppen vermitteln kann. Dieser könnte ebenfalls die Schulung in Präsenz oder Hybrid durchführen. 

    Buchen Sie jetzt eines unserer Seminare und stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter optimal auf den Umgang mit Diisocyanaten vorbereitet sind.

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    Arbeits- und Gesundheitsschutz ist inzwischen zu einer Managementaufgabe geworden, um Mitarbeiter gesund und leistungsfähig zu erhalten. Hier finden Sie alle relavanten Themenbereiche.
    Von der Analyse, über die Beratung bis hin zur Umsetzung organisatorischer Schutzmaßnahmen - TÜV Rheinland bietet Ihnen alle Leistungen aus einer Hand.
    Atemschutzgeräte erfordern einen sicheren Umgang und eine ordnungsgemäße Pflege. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Beschäftigten vor der ersten Benutzung von Atemschutzgeräten sowie jährlich zu unterweisen (DGUV 112-190).

    Unsere aktuelle Empfehlung für Sie.

    Empfehlung
    Erwerben Sie die benötigte Ausbildung, um Schulungen in der sicheren Verwendung mit Diisocyanaten durchführen zu dürfen.

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    Gefahrstoffe

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    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    • Wie lange gibt es im Rahmen meines Besuchs bei dem Seminar "Sicherheitsexperte für Diisocanate" (TÜV) Zugriff auf die E-Learnings?

      Die E-Learnings werden im Rahmen des Absolvierens des Seminars Sicherheitsexperte für Diisocyanate für maximal 1 Jahr zur Verfügung gestellt.
    • Kann ich meinen Zugriff auf die Diisocyanate-E-Learnings vervielfältigen und die E-Learnings weitergeben?

      Der Zugriff auf die Diisocyanat-E-Learnings ist pro Person. Das Vervielfältigen des persönlichen Zugangs ist weder erlaubt noch vorgesehen.
      Die E-Learnings können käuflich erworben werden über den Webshop, MyCompetence oder der TÜV Rheinland Unterweisungslösung.
    • In welchen Sprachen gibt es E-Learnings zu Diisocyanaten?

      Die E-Learnings gibt es aktuell in Deutsch. In anderen Sprachen können diese demnächst käuflich erworben werden.
    • Kann ich die Schulungsunterlagen von dem Seminar „Sicherheitsexperte für Diisocyanate (TÜV)“ auch für meine Unterweisungen im Umgang mit Diisocyanaten verwenden?

      Im Rahmen unseres Seminars „Sicherheitsexperte für Diisocyanate (TÜV)“ lernen Sie selbstständig passende Schulungen zu Diisocyanaten auf die jeweiligen unterschiedlichen Unternehmen zu erstellen und durchzuführen. Jedes Unternehmen ist individuell und verwendet unterschiedlich Diisocyanate. Zusätzlich erwerben Sie gemäß der REACH-Verordnung die geforderte Ausbildung. Daher stellen wir keine Schulungsunterlagen für Ihre späteren Unterweisungen zur Verfügung, sondern lediglich Schulungsunterlagen für Ihr eigenes Absolvieren des Lehrgangs zum Sicherheitsexperten für Diisocyanate (TÜV).

      Des Weiteren möchten wir Sie an das Copyright-Recht erinnern: „Das Dokument ist Eigentum von TÜV Rheinland. Es dient nur zu vertraulichen Informationszwecken für den Empfänger. Weder dieses Dokument noch irgendwelche Informationen oder Daten, die darin enthalten sind, dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TÜV Rheinland zu anderen Zwecken verwendet oder vervielfältigt oder ganz oder teilweise an Dritte weitergegeben werden“.

      Bei Bedarf können Diisocyanat-E-Learnings käuflich erworben werden über den Webshop, MyCompetence oder der Unterweisungslösung.

    • Kann der Sicherheitsexperte für Diisocyanate (TÜV) nach Abschluss selbstständig Kunden schulen?

      Der Sicherheitsexperte für Diisocyanate (TÜV) erhält mit diesem Abschluss die Fähigkeit Mitarbeiter und Kunden gemäß REACH-Verordnung zu schulen.
    • Welche Voraussetzungen gibt es für die Weiterbildung zum Sicherheitsexperten für Diisocyanate (TÜV)? 

      Die Voraussetzungen für die Weiterbildung zum Sicherheitsexperten für Diisocyanate sind die Weiterbildungen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Beauftragter nach Gefahrstoffverordnung. Alternativ können Ingenieure der Naturwissenschaften die Weiterbildung absolvieren.

    • Stellt die TÜV Rheinland Akademie nach erfolgreichem Absolvieren des Seminars „Sicherheitsexperte für Diisocyanate“ die Unterrichtsmaterialien und Zertifikate für die einzelnen Mitarbeiter gratis oder fallen dafür auch noch Kosten an? 

      Der TÜV Rheinland stellt keine Unterrichtsmaterialien und Zertifikate für Mitarbeiter zur Verfügung. Sie selbst erhaltenen eine Personenzertifizierung nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung zum Sicherheitsexperten für Diisocyanate (TÜV). Wenn Sie Zertifikate für Ihre Kollegen ausstellen möchten, können Sie diese bei ISOPA und ALIPA erwerben. 

      Während der Weiterbildung zum Sicherheitsexperten für Diisocyanate erlernen Sie, wie sie eigenständig geeignete Schulungsmaterialien, zugeschnitten für Ihr Unternehmen oder Kunden, erstellen. Bitte beachten Sie, dass wir ein Copyright-Recht bezüglich unserer Seminarteilnehmerunterlagen haben. 

      Die Schulungsnachweise sind in der REACH-Verordnung bezüglich Diisocyanaten wie folgt geregelt:
      „Der Arbeitgeber oder Selbständige dokumentiert den erfolgreichen Abschluss […]. Die Schulung muss mindestens alle fünf Jahre wiederholt werden.“ 

    • Kann das Seminar „Sicherheitsexperte für Diisocyanate (TÜV)“ in Inhouse durchgeführt werden?

      Eine Inhouse-Schulung ist nach aktuellem Stand nicht möglich. Bei Änderungen informieren wir Sie umgehend. 
    • Bieten der TÜV Rheinland und die ISOPA die gleichen Schulungsmodule für Diisocyanate an?

      Wir bieten die meisten E-Learnings der ISOPA und ALIPA an. Die von uns angebotenen Modul finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

    • Hilft der TÜV Rheinland Unternehmen bei der Auswahl der passenden Module zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten?

      Unsere ausgebildeten Sicherheitsexperten für Diisocyanate stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Seite.

    • Wie lange ist das Zertifikate „Sicherheitsexperte für Diisocyanate“ (TÜV) gültig?

      Das Zertifikat „Sicherheitsexperte für Diisocyanate“ (TÜV) ist nach bestandener Prüfung drei Jahre lang gültig. Zur Verlängerung der Gültigkeit ist der Besuch von mindestens einer fachlich relevanten Weiterbildung über 8 Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten) nötig. Der Nachweis kann zum Beispiel durch Kopie der Teilnahmebescheinigung erfolgen. Zusätzlich muss ein schriftlicher Antrag bis spätestens vier Wochen vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden. Das Rezertifizierungsverfahren verlängert das Zertifikat um weitere drei Jahre. 

      Sie können z.B. folgende Seminare bei der TÜV Rheinland Akademie zur Rezertifizierung besuchen:

      Sachkundiger für Sicherheitsdatenblätter nach REACH
      Die Gefahrstoffverordnung aktuell und rechtssicher umsetzen
      Trainer in der Erwachsenenbildung (TÜV)

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