Zwei Mitglieder des Energie-Teams sprechen über Energieeffizienz

Welche Anforderungen das neue Energieeffizienzgesetz an Unternehmen stellt.

Am 20. Oktober 2023 hat der Bundesrat das vom Deutschen Bundestag beschlossene Energieeffizienzgesetz (Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes, Kurzform: EnEfG) gebilligt. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt wird es in Kraft treten.

Das EnEfG zielt darauf ab, die Energieeffizienz zu steigern, den Energieverbrauch zu senken und die Umweltbelastung zu reduzieren. Wesentliche Anforderungen der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie werden mit Hilfe des Energieeffizienzgesetzes umgesetzt.

Was das neue Energieeffizienzgesetz von Unternehmen fordert.

Neben der öffentlichen Hand adressiert das EnEfG auch Unternehmen – darunter auch energieintensive kleine und mittelständische Organisationen, die bislang keiner Auditpflicht unterlagen. Das betrifft nach Aussage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) rund 12.400 Unternehmen. [1]

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zu mehr Energieeffizienz durch die Umsetzung der folgenden Vorschriften:

Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen.

Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch ab 7,5 Gigawattstunden (GWh) sollen ein Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (EMAS) implementieren und zusätzlich mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

  1. Erfassung von Zufuhr und Abgabe von Energie, Prozesstemperaturen, abwärmeführenden Medien mit ihren Temperaturen und Wärmemengen und möglichen Inhaltsstoffen sowie von technisch vermeidbarer und technisch nicht vermeidbarer Abwärme bei der Erfassung der Abwärmequellen und die Bewertung der Möglichkeit zur Umsetzung von Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung
  2. Identifizierung und Darstellung von technisch realisierbaren Endenergieeinsparmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Abwärmerückgewinnung und -nutzung,
  3. Wirtschaftlichkeitsbewertung der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463 (Ausgabe Dezember 2021)

Umsetzungspläne von Energieeinsparmaßnahmen.

Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch von mehr als 2,5 GWh sind verpflichtet innerhalb von drei Jahren, konkrete und umsetzbare Umsetzungspläne für Energieeinsparmaßnahmen aufzustellen und zu veröffentlichen. Diese Maßnahmen müssen auf der Grundlage von Ergebnissen aus dem Energie- oder Umweltmanagementsystem oder im Rahmen eines Energieaudits identifiziert worden sein.

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach DIN EN 17463 (ValERI).

Die Umsetzung der konkret identifizierten Energieeinsparmaßnahme muss wirtschaftlich sein. Eine Maßnahme gilt laut EnEfG als wirtschaftlich, wenn sich bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach DIN EN 17463 (ValLERI) nach maximal 50 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt. Diese Regelung ist auf Maßnahmen mit einer Nutzungsdauer von höchstens 15 Jahren beschränkt.

Bestätigung von Umsetzungsplänen.

Unternehmen sind verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit der erstellten Umsetzungspläne vor der Veröffentlichung durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren bestätigen zu lassen. Ebenso muss die fehlende Wirtschaftlichkeit bei einer nicht erfassten Energieeinsparmaßnahme bestätigt werden.

Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, den rechtlichen Anforderungen innerhalb von 20 Monaten nach Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes nachzukommen. Die Pflichterfüllung kann durch die Bundesstelle für Energieeffizienz (angesiedelt beim BAFA) in Stichproben überprüft werden.

Energieeffizienzstandards und Abwärmeanforderungen für Rechenzentren.

Für neue Rechenzentren mit einer Nennanschlussleistung ab 300 Kilowatt gibt es zukünftig Energieeffizienzstandards und sie sind gleichfalls verpflichtet, Abwärme zu nutzen sowie sparsam zu kühlen. Auch für bestehende Rechenzentren werden Effizienzanforderungen eingeführt.

Vermeidung und Verwertung von Abwärme.

Unternehmen stehen zukünftig in der Pflicht zu vermeiden, dass bei Produktionsprozessen Abwärme entsteht. Falls das nicht möglich ist, müssen sie die Abwärme sinnvoll verwerten. [2]

Energiemanager überprüft Energieverbrauch in einer ProduktionshalleEnergiemanager überprüft Energieverbrauch in einer Produktionshalle

DIN EN 17463 – ein kurzer Überblick über die Norm.

Wie bereits bei der Carbon-Leakage-Verordnung oder der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) spielt auch im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes das Thema Wirtschaftlichkeit von Energieeinsparmaßnahmen eine entscheidende Rolle. 

Ob die Umsetzung einer Energieeinsparmaßnahme als wirtschaftlich eingestuft werden kann oder nicht, hängt von einer Reihe technischer und finanzieller Faktoren ab. In diesem Zusammenhang rückt die bereits genannte Norm DIN EN 17463 in den Fokus.

Was ist die DIN EN 17463 (ValERI)?

DIN EN 17463 (ValERI) ist eine europäische Norm, die im Dezember 2021 erschienen ist. ValERI steht für „Valuation of Energy Related Investments“. Die Norm unterstützt Unternehmen dabei, wirtschaftlich vorteilhafte Energieeinsparpotenziale aufzudecken und umzusetzen.

Dazu legt die DIN EN 17463 ein standardisiertes Bewertungsverfahren dar, das unter Betrachtung des Kapitalwertes zu detaillierten Ergebnissen führt, die eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für Investitionen liefert. 

Was die Norm vorgibt, um Investitionen zu bewerten.

In der Norm ist definiert, wie Informationen gesammelt, berechnet, analysiert und dokumentiert werden sollen. Faktoren sind hierbei die Investitionskosten, die jährlichen Kostenersparnisse sowie Nutzungsdauer oder Restwerte. Anhand der Standards der DIN EN 17463 werden Werte ermittelt. Berechnet werden die statische und dynamische Amortisationszeitpunkte, die Rentabilität, der Kapitalwert sowie alle Verzinsungen. Dadurch werden alle Chancen, Risiken und Anwendungsfälle berücksichtigt. Die Werte bleiben insgesamt nachvollziehbar. [3] 

Wie eine Investitionsanalyse durchgeführt wird.

Das Bewertungsverfahren ist in der DIN EN 17463 wie folgt gegliedert (Abschnitt 5 der Norm):

A: Aufbau eines Modells

  • Bestimmen aller Nutzen und Lasten
  • Nutzen und Lasten quantifizieren (wo möglich), alle anderen qualitativ beschreiben
  • Monetarisierung, indem die Einzahlungen und Auszahlungen (Cashflows) berechnet werden unter Berücksichtigung der erwarteten Preisschwankungen und der abgeschätzten Leistungsabnahme (Degradation), nicht monetarisierbare Wirkungen festhalten
  • Laufzeit der Investition und Anzahl der Perioden festlegen, inkl. der Zeitpunkte, in denen Cashflows auftreten
  • relevante Risikofaktoren abschätzen
  •  angemessenen Kalkulationszinssatz für die Diskontierung der Cashflows bestimmen


B: Berechnung

  • Berechnen des Kapitalwerts mit den wahrscheinlichsten Parametereinstellungen
  • Sensitivitätsanalyse der Einstellparameter, die Unsicherheiten unterliegen
  • Szenarioanalyse mit Best Case und Worst Case


C: Auswertung

D: Berichterstattung [4]


Ebenfalls gibt die DIN EN 17463 vor, wie Berechnungsergebnisse dokumentiert werden müssen, damit die Entscheidungen des Unternehmens vor externen Energieauditoren, Gutachtern und nicht zuletzt dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) standhalten.

Zusammenfassung.

Das neue Energieeffizienzgesetz wird in naher Zukunft in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist, dass öffentliche Einrichtungen und Unternehmen ihre Energieverbrauchsdaten transparenter machen, Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen und verstärkt in energieeffiziente Technologien investieren. Dies soll zu Kosteneinsparungen führen und den Klimaschutz fördern, heißt es in der Gesetzesbegründung. 

Im Rahmen der geforderten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Energieeinsparmaßnahmen wird die DIN EN 17463 zugrunde gelegt. Die Norm stellt eine praxisorientierte Vorgabe mit klaren Anforderungen dar. Mit der ValERI-Methodik sind Unternehmen in der Lage Energieeinsparpotenziale zu eruieren, sich einen Überblick über anstehende Investitionen zu verschaffen, diese zu bewerten sowie wirtschaftlich vorteilhafte Entscheidungen zu treffen und ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.  

Empfehlung.

Im TÜV Rheinland Seminar Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Energieeffizienzmaßnahmen nach ValERI lernen Sie die Bewertungsmethode gemäß DIN EN 17463 richtig anzuwenden. 

Darüber hinaus liefern Ihnen die Zertifikatslehrgänge Energiemanager (TÜV) und Umweltmanager (TÜV) wichtiges Know-how, um ein Managementsystem nach DIN EN ISO 50001 bzw. DIN EN ISO 14001/EMAS erfolgreich einzuführen und zu steuern.

Auch zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden, Produktionsanlagen und großen Gewerbeobjekten bieten wir Ihnen ein umfangreiches Seminar-Portfolio an. Zu den Energieeffizienz-Seminaren

Quellenhinweise.

[1] EMAS, Energieeffizienzgesetz verpflichtet zu Energie- oder Umweltmanagement, 18.10.2024
[2] Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes, 2023
[3] DIN EN 17463: Bewertung von energiebezogenen Investitionen (VALERI), Beuth Verlag, Ausgabe: 2021-12
[4] Praxis Energiemanagement digital, Wann sind Energieeffizienzmaßnahmen wirtschaftlich? Autor: Ludger Pautmeier © by TÜV Media, TÜV Rheinland Group

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